Es ist ein Widerspruch, der gar nicht größer sein kann: In einer Kirche, die sich Nächstenliebe und Hilfe für Schwache auf die Fahnen schreibt, wurde vielen Menschen sexualisierte Gewalt angetan von Kirchenmitarbeitenden. Diese Taten verurteilen wir gemeinsam mit der gesamten evangelischen Landeskirche und der EKD. Gemeinsam haben wir es uns zur Aufgabe gemacht wirksame Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe bei sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter*innen zu ergreifen. Entsprechende Leitlinien und Hinweise, verbindliche Verfahrensabläufe sowie Programme zur Sensibilisierung zu diesem Thema sind lange etabliert und werden stets überarbeitet und weiterentwickelt.
In der bayrischen Landeskirche haben sich in den vergangenen Jahren 166 Personen gemeldet, denen sexualisierte Gewalt zugefügt wurde. 80% der meist weiblichen Betroffenen waren minderjährig, über die Hälfte war unter 14 Jahren. Ein Drittel der Übergriffe an Kindern passierte in Kirchengemeinden, der größere Teil in kirchlichen oder diakonischen Heimen. Die meisten Täter waren männlich. Experten gehen allerdings davon aus, dass auch in der bayerischen Landeskirche deutlich mehr Menschen sexualisierte Gewalt erlitten haben als die bisher bekannten 166 Personen.
Schutzkonzepte in allen Kirchengemeinden
„Auch der letzte Kellerwinkel des Gemeindehauses muss für Kinder und Jugendliche ein sicherer Ort sein“, dieses Ziel hat sich die Kirchenleitung gesetzt. Dafür hat die Landessynode 2020 ein Präventionsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist eine Selbstverpflichtung, alle Arbeitsbereiche in Kirche und Diakonie auf Risiken zu überprüfen und Vorkehrungen zu treffen, damit sexualisiert Gewalt erst gar nicht passiert – oder, wenn doch, rasch und konsequent gehandelt wird.
Ansprechstelle:
Sind Sie selbst betroffen von sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen im Bereich der Kirche oder Diakonie, Sie sind Zeuge oder Zeugin geworden oder besteht der Verdacht auf Verletzung sexueller Selbstbestimmung, können Sie sich an die landeskirchliche Ansprechstelle wenden.
Wir verstehen uns als Erstkontakt- und Clearing-Stelle. Wir nehmen Ihr Anliegen auf, informieren Sie und klären mit Ihnen, welche rechtlichen und praktischen Schritte zu unternehmen sind.
Wir vermitteln weiterführende Hilfen wie zum Beispiel
- unabhängige juristische Erstberatung
- Maßnahmen der therapeutischen Krisenintervention
- Maßnahmen zur individuellen Aufarbeitung
Weiterführende Informationen unter https://aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de/index.php
Die Gespräche in der Ansprechstelle sind vertraulich, die Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit Kontakt: