Spenden

Eine Spende an die Kirchengemeinde oder zugunsten eines Projektes oder einer konkreten Aufgabe trägt direkt vor Ort Früchte und ermöglicht uns, auf vielfältige Weise Wachstum in der Gemeinde zu fördern.

 

 

Kollektenbox
Bildrechte G. Kallert

Unsere Kontodaten sind:

Kirchengemeinde St. Katharina Seukendorf

Sparkasse Fürth
IBAN: DE 46762500000190921114
BIC: BYLADEM1SFU

 

 Danke!

Für Ihre Spende möchten wir uns bereits an dieser Stelle mit einem herzlichen "Vergelt's Gott" bei Ihnen bedanken!

"Ja, ich will der Gemeinde helfen zu wachsen"

Kirchgeld 2022 - auch in Zeiten von Corona

Vielen Dank, dass Sie sich auf dieser Seite über das Kirchgeld informieren.

Im Folgenden haben wir FAQs zum Thema Kirchgeld zusammengestellt, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen. Wenn Ihre Fragen trotzdem noch nicht beantwortet sind, schauen Sie doch mal auf der Seite www.kirche-und-geld.de nach oder melden Sie sich im Pfarramt.

 

Was ist das "Kirchgeld"?

Das sog. „allgemeine Kirchgeld“ ist der zweite Teil der Kirchensteuer. Es wird auch „Ortskirchensteuer“ genannt, weil es zu 100% Ihrer Kirchengemeinde vor Ort zugutekommt.

In Bayern ist die Kirchensteuer – im Unterschied zu anderen Bundesländern – 1% niedriger. Sie beträgt also 8% der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird über das Finanzamt abgeführt.

Dieser erste Teil der Kirchensteuer wird ergänzt durch das allgemeine Kirchgeld, welches von den Gemeindegliedern direkt entrichtet wird. Es liegt zwischen 5 € und 100 € pro Jahr. Die Gemeindeglieder stufen sich anhand einer Tabelle selbst ein und erfahren so die Höhe des für sie geltenden Kirchgeldbetrages. Die Tabelle finden Sie auf der Rückseite Ihres Kirchgeldbriefes.

 

Warum verschickt die Gemeinde ausgerechnet in Zeiten von Corona Kirchgeldbriefe?

Die kurze Antwort lautet: Weil Ihre Kirchengemeinde auf das Kirchgeld angewiesen ist, um die Kosten zu decken.

Die etwas ausführlichere Antwortet lautet: Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise sind noch nicht genau abschätzbar, aber sie betreffen Einzelne und Familien genauso wie den Staat und die Kirche, weil es zwischen diesen Bereichen Zusammenhänge gibt: Manche Menschen verdienen durch Kurzarbeit weniger oder haben vielleicht sogar ihren Job verloren; andere müssen Umsatzeinbußen verkraften; dadurch sinkt das Steueraufkommen, sodass sowohl der Staat als auch die Kirche weniger Geld zur Verfügung haben.

Außerdem merken wir als Kirchengemeinde deutlich, dass viele Veranstaltungen dem Lockdown zum Opfer gefallen sind. Einerseits wurden dadurch Kosten gespart, andererseits wurden auch keine Spenden eingenommen oder es sind sogar zusätzliche Kosten entstanden.

 

Dass wir Sie ums Kirchgeld bitten, hat also nichts mit Ahnungslosigkeit oder gar Geldgier zu tun. Wir sind schlichtweg darauf angewiesen, so wie auch Sie auf Ihr Einkommen angewiesen sind. Da sitzen wir alle im selben Boot.

Der Vorteil am Kirchensteuersystem ist, dass die Steuer im Verhältnis zum Einkommen steht und somit Ihre persönliche Situation berücksichtigt wird. Wer viel verdient hat, zahlt mehr. Wer wenig verdient hat, zahlt weniger. Wer mit seinen Einkünften unter der Mindestgrenze lag, zahlt gar nichts.

 

Was mache ich, wenn ich das Kirchgeld gerade nicht zahlen kann?

Sollten Sie in der aktuellen Situation Schwierigkeiten haben, Ihr Kirchgeld aufzubringen, dann setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung. Wir können über alles reden. Und gemeinsam werden wir eine unbürokratische Lösung finden.

 

Bekomme ich für das Kirchgeld eine Spendenquittung?

Da das Kirchgeld selbst eine Steuer ist, gibt es dafür keine Spendenquittung. Sie können den Betrag trotzdem in voller Höhe bei der Steuererklärung angeben und steuerlich absetzen.

Eine Spendenquittung (offiziell: Zuwendungsbestätigung) erhalten Sie nur, wenn Sie zusammen mit dem Kirchgeld eine Spende überweisen. Das heißt:

  1. wenn Sie z.B. mehr als den Kirchgeld-Höchstbetrag von 100,- € überweisen. In diesem Fall stellen wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung über den Differenzbetrag zum Kirchgeld-Höchstbetrag aus.
  2. wenn Sie bei Ihrer Überweisung angeben, welcher Teilbetrag das Kirchgeld ist und welcher Teilbetrag die Spende. Wenn Sie z.B. 80,- € überweisen, obwohl Sie nur 45,- € Kirchgeld zahlen müssen, dann vermerken Sie einfach „45,- € Kirchgeld, 35,- € Spende“ auf der Überweisung. Selbstverständlich können Sie auch noch angeben, wofür wir die Spende einsetzen sollen.

 

Bitte beachten Sie: Wir als Kirchengemeinde haben keinen Einblick in Ihr Einkommen und wissen daher auch nicht, ob und in welcher Höhe Sie kirchgeldpflichtig sind. Deshalb sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Sollten Sie also nicht kirchgeldpflichtig sein, schicken Sie uns bitte den Abschnitt auf der Rückseite des Kirchgeldbriefes zurück. Dann wissen wir Bescheid.

Wir freuen uns auf über jeden Betrag. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Kirchgeld 2022!